PAAR
Der Beziehung gehören zwei an. Jeder von dem Paar ist entweder Mensch oder Natur.
Gesetz |
Im Anfang war das Wort, und das Wort ist Gesetz. Das Sollen ist vor dem Sein. |
Alles Sein ist Ursache oder Grund für eine Wirkung oder eine Folge. Jede Tatsache ist Wirkung oder Folge aus einer Ursache oder einem Grund. Jede Wirklichkeit ist abgegrenzt durch einen Anfang und ein Ende. Auch wenn jedes Ende auch ein Anfang und jeder Anfang ein Ende und jede Beziehung eine andere ablöst und selber zu einer nächsten Beziehung führt, so ist doch alles und jedes und damit auch die Beziehung ein durch Ursache oder Grund und Wirkung oder Folge abgegrenztes einheitliches Ding.
Gesetz | |
Menschgesetz |
Naturgesetz |
Das Gesetz ist entweder Menschgesetz oder Naturgesetz. Gemeinsam ist ihnen, dass beide gleichermassen vom Menschen gemacht sind. |
Ursache und Wirkung rühren von der Natur, Folge und Grund vom Menschen her. Gewiss gehört auch der Mensch der Natur an. Aber es sind zwei verschiedene Betrachtungsweisen eines Geschehens, entweder als menschliches Verhalten oder als natürliches Ereignis. Der Mensch versteht sich nämlich nicht nur als willenlosen Durchgangspunkt ursächlichen und wirklichen Geschehens, sondern auch als einen Beginn. Allein ihn in seinem willensbestimmten Verhalten auch als ein Ursprüngliches zu sehen, wird, ihn von andern Tieren unterscheidend, seinem Wesen gerecht. Wo er einen Zweck verfolgt, wo er zielgerichtet gründlich und folglich etwas tut oder unterlässt, liegt eine Handlung vor. Wo er sich unabhängig davon und allein naturbestimmt als willenlose Maschine ursächlich und wirklich verhält, ist es ein Ereignis wie sonst eine von seinem Zutun unabhängiges Geschehen.
Wirkung und Ursache sind naturgesetzlich, Grund und Folge menschgesetzlich. Beide Beziehungen folgen dem Gesetz, die eine dem Naturgesetz und die andere dem Menschgesetz. Unterschiedslos sind die beiden Gesetze insofern, als sie sich immer verwirklichen. Die naturgesetzliche Beziehung ohnehin, es kann nichts anderes sein. In der menschgesetzlichen Beziehung vermöchte es sich, abhängig vom zweckgerichteten und zielbezogenen Willen, auch anders zutragen.
Der Mensch, welcher aus freiem Willen handelt, sich also auch anders verhalten könnte, ist für sein Tun verantwortlich. Wie das Blatt, welches vom Baum fällt, dem Naturgesetz folgt, macht sich der Mensch in seinem Tun und Unterlassen nach dem Menschgesetz schuldig. Unschuldig bleibt er nach Menschgesetz hingegen für verursachtes Geschehen, denn er kann, von der Natur bestimmt sich verhaltend, nicht anders.
Doch setzt sich auch das Menschgesetz immer durch. Sei es in der Zeit oder sei es nur zum Schein, mit Verlustschein statt Geldschein.
Menschgesetz
Naturgesetz |
|
Das Gesetz, ob Menschgesetz oder Naturgesetz, geschieht in der Beziehung. |
Naturgesetz
Menschgesetz |
||||
Die Beziehung ist, ob verhältnismässig oder unverhältnismässig, entweder ein Versprechen oder ein Verbrechen oder ein Vertreuen. |
Gesetz
Gesetz |
||||||||
Und zu jeder Beziehung gehört ein Paar. Gewöhnlich setzt es sich zusammen aus zwei Menschen. Zwischen ihnen geschieht die Beziehung entweder als Versprechen oder als Verbrechen oder als Vertreuen, sei sie ein Verhältnis oder ein Unverhältnis. |